WaffV - Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung bei INFAR
Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung betrifft alle Bewerber um eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass. Dafür ist seit Anfang Juli 1997 wegen einer neuen Durchführungsverordnung zum Waffengesetz (§ 8 Abs. 2 Waffengesetz 1996) nun ein psychologisches Gutachten erforderlich, welches Auskunft über die Verlässlichkeit der Bewerber gibt.
Die Überprüfung gliedert sich, entsprechend der Durchführungsverordnung, in zwei Teile: Der erste Teil ist ein Screeningverfahren mit einem explorativen Gespräch mit dem Gutachter. Sollten sich hier Auffälligkeiten ergeben, so werden diese im zweiten Teil in einem weiteren Fachgespräch hinterfragt, bei welchem besonderes Augenmerk auf charakteristische Verhaltensweisen von waffenpolizeilichen Risikogruppen gelegt wird.
Bei der Testung werden Persönlichkeitseigenschaften erfaßt, die über ihre Verlässlichkeit Auskunft geben. Auf der anderen Seite wird zusätzlich der Lebenslauf des Bewerbers erhoben.
Erfaßte Persönlichkeitseigenschaften sind beispielsweise:
- emotionale Stabilität
- Selbstkontrolle
- soziale Anpassungsfähigkeit
- die Aggressionstendenz
- Suchtneigung
- Risikobereitschaft
Der Zeitbedarf für die Testung beträgt ungefähr zwei Stunden. Es können auch zwischen den einzelnen Tests Pausen eingelegt werden.
Das Testergebnis wird mit dem Bewerber nach der Testung besprochen und anschließend wird das Gutachten per Post je nach Wunsch entweder dem Bewerber oder der Behörde zugeschickt.
Waffenbesitzkarte
Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B berechtigt. Die Voraussetzung für einen Antrag der Waffenbesitzkarte ist unter anderem ein positives psychogisches Gutachten.
Weitere Informationen finden Sie dazu auf help.gv.at unter Waffenbesitzkarte
Kategorien von Schusswaffen
Es gibt vier Kategorien von Schusswaffen: Kategorie A: Verbotene Waffen und Kriegsmaterial, Kategorie B: Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, Kategorie C: Schusswaffen mit gezogenem Lauf und Kategorie D: Schusswaffen mit glattem Lauf
Weitere Informationen finden Sie dazu auf help.gv.at unter Kategorien von Schusswaffen
Ebenfalls finden Sie auf help.gv.at eine übersichtliche Tabelle zu den Kategorien und dafür erforderlichen Berechtigungen unter Waffenrecht – Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen
Verwahrung von Schusswaffen
Es ist gesetzlich geregelt, dass Schusswaffen, aber auch die zugehörige Munition, in dafür geeigneter Weise sicher verwahrt werden muss. Waffen und Munition sind vor unberechtigtem Zugriff (ein- oder aufbruchsicher, sowie unbefugte MitbewohnerInnen) zu schützen.
Weitere Informationen finden Sie dazu auf help.gv.at unter Verwahrung von Schusswaffen
Rechtsvorschrift zur 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
Weitere und aktuelle Informationen finden Sie dazu unter Rechtsvorschrift zur 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
Kosten für eine waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung
Die Untersuchungsgebühren sind gesetzlich festgesetzt und betragen für eine Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung 283,20 Euro.